Τρίτη 12 Φεβρουαρίου 2019

Kein automatischer Urlaubsverfall zum Jahreswechsel

Mit zwei Urteilen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) wiederholt die Arbeitnehmerrechte im Hinblick auf Urlaubsansprüche gestärkt. Der EuGH hat mit seinen Entscheidungen den lange geltenden Grundsatz über Bord geworfen, dass Urlaubsansprüche zum Jahresende automatisch verfallen. Dies kann für jeden Praxisinhaber erhebliche Mehrkosten und -belastungen mit sich bringen. Es lohnt also ein Blick auf die Auswirkungen der Urteile für die tägliche Praxis und darauf, wie man sich vor nachteiligen Folgen schützen kann.



http://bit.ly/2BxejG3

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